Das Krampfaderleiden ist eine Volkskrankheit

Hier werden Ihre Fragen über Besenreisern beantwortet

Häufige Fragen

Welche Behandlungen bezahlen die Krankenkassen?

In der Regel bezahlen bzw. erstatten die gesetzlichen und privaten Krankenkassen (GKV und PKV) alle medizinisch notwendigen Behandlungen. Falls bei Ihnen Krampfadern festgestellt wurden, entscheidet der Arzt unter Berücksichtigung Ihrer Beschwerden, ob diese aus medizinischen Gründen behandelt werden sollten.
Besenreiser und auch die etwas größeren netzförmigen Krampfadern, die so genannten retikulären Varizen, werden normalerweise als kosmetisches Problem angesehen. Sie stören zwar das Aussehen, bereiten aber sonst in der Regel wenig oder keine Beschwerden.

Eine Behandlung, die unter rein ästhetischen Gesichtspunkten erfolgt, ist keine „erstattungsfähige Leistung“, die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird. Solche kosmetischen Behandlungen werden daher in der Regel vom Arzt für Sie als individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) angeboten, was so etwas wie Selbstzahlerleistungen für gesetzlich Krankenversicherte bedeutet. Man meint damit alle Leistungen in der Praxis, die der Patient selber bezahlen muss. Hierzu zählen z. B. Therapien wie die Faltenunterspritzung, das Fruchtsäurepeeling oder die Behandlung von Besenreisern. Auch private Krankenkassen übernehmen diese Behandlungen nicht immer. Sprechen Sie über diese Kosten mit Ihrem Arzt in einem Beratungsgespräch und fragen Sie gegebenenfalls bei Ihrer Krankenkasse nach, ob ein Teil der Kosten übernommen werden kann.